AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – theraneurum

1. Vertragsverhältnis
Mit Beginn der Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (z. B. Physio- oder Ergotherapie) kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Therapiezentrum theraneurum zustande.
Dieses Vertragsverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit und umfasst alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Heilmittelverordnungen, unabhängig von der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt.

Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden vor dem nächsten vereinbarten Termin möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.


2. Vergütung der Therapieleistungen

Gesetzlich Versicherte
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Laut §§ 32, 43c und 61 SGB V ist eine Zuzahlung zu leisten, sofern keine Befreiung vorliegt. Diese beträgt:

  • 10 % des Heilmittelpreises (gemäß Vertrag mit der Kasse),

  • zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung kann keine Behandlung erfolgen. Eine Quittung erhalten Sie selbstverständlich.

Beratungen, Entwicklungsgespräche und Arztkontakte (auch telefonisch) im Rahmen der Behandlung gelten als Therapiezeit und werden über die laufende Verordnung abgerechnet.

Privatversicherte (mit und ohne Beihilfe)
Privatpatientinnen erhalten eine Rechnung gemäß der aktuell gültigen **Gebührenübersicht für Therapeutinnen (GebüTh)**. Die Erstattungsfähigkeit richtet sich nach Ihrem Tarif – wir empfehlen eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherung.

Beihilfeempfänger*innen erhalten eine Rechnung gemäß GebüTh, angepasst an die Vorgaben der Beihilfe. Etwaige Differenzen zur Erstattung sind von Ihnen zu tragen.

Selbstzahler*innen
Ohne ärztliche Verordnung oder bei freiwilliger Inanspruchnahme erfolgt die Abrechnung nach der aktuellen Preisliste für Selbstzahler*innen. Diese ist vor Beginn der Behandlung schriftlich zu bestätigen.


3. Ausfallregelung

3. Ausfallregelung
Unsere Praxis arbeitet nach einem verbindlichen Bestellsystem. Die für Sie reservierten Zeiten sind exklusiv für Ihre Behandlung vorgesehen und können kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden.

Bitte beachten Sie folgende Fristen für Terminabsagen – abhängig von der Art Ihrer Behandlung:

- Für reguläre Einzelbehandlungen in der Physio- oder Ergotherapie („Standardtherapie“) gilt eine Absagefrist von mindestens 24 Stunden vor dem Termin.
- Für Termine an hochspezialisierten robotergestützten Therapiegeräten – insbesondere dem Lokomat – gilt eine Absagefrist von mindestens 48 Stunden vor Beginn.
- Für Patient*innen mit einer sogenannten Dauerplanung (z. B. fester wöchentlicher Therapieplan über mehrere Wochen) gilt eine Absagefrist von mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Termin.

Die jeweils strengste Frist ist maßgeblich (Beispiel: Bei einer Lokomat-Behandlung im Rahmen einer Dauerplanung gilt die 48-Stunden-Regelung).

❗ Wichtig: Absagen müssen grundsätzlich werktags während unserer regulären Öffnungszeiten bei uns eingehen. Insbesondere bei Montagsterminen ist zu beachten, dass eine fristgerechte Absage spätestens am vorherigen Freitag während der Öffnungszeiten erfolgen muss.

Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder gar nicht, stellen wir den Ausfall gemäß § 615 BGB („Vergütung bei Annahmeverzug“) in Rechnung – in Höhe der Vergütung, die wir im Falle der Durchführung von Ihrer Krankenkasse oder Ihnen als Selbstzahlerin bzw. Privatversicherter erhalten hätten.

Diese Ausfallgebühr wird nicht von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen und ist daher selbst zu tragen. Die Zahlung erfolgt vor der nächsten Behandlung bzw. per Rechnung, wenn es sich um den letzten Termin handelt.

Auch bei kurzfristiger Erkrankung oder anderen persönlichen Gründen gilt die jeweilige Absagefrist. Sollte eine Erkrankung kurzfristig und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein, kann in Einzelfällen auf die Ausfallgebühr verzichtet werden.

Die Ausfallgebühr kann per EC Zahlung beglichen werden. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Vertragsstrafe, sondern um eine pauschalierte Vergütung für die für Sie reservierte und nicht anderweitig belegbare Zeit.

Ersparte Aufwendungen (z. B. Materialkosten) werden selbstverständlich angerechnet.


4. Datenschutz
Mit Aufnahme der Behandlung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten – soweit für die Therapie erforderlich – elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.


5. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle durchgeführten Behandlungen auf Basis ärztlicher Verordnungen – unabhängig davon, ob es sich um Erst- oder Folgeverordnungen handelt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich sinnvolle Regelung ersetzt.


6. Aufklärungspflichten
Die medizinische Aufklärung über Diagnose, Notwendigkeit und Risiken der verordneten Therapie obliegt Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

Im Rahmen der Anamnese oder Befunderhebung kann eine therapeutische Beratung erfolgen. Ergänzende Empfehlungen – etwa zu Eigenübungen – erhalten Sie im Verlauf der Behandlung.


7. Schweigepflicht und Entbindung
Unsere Therapeut*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Sie erklären sich mit Beginn der Behandlung ausdrücklich damit einverstanden, dass relevante Informationen zur Koordination Ihrer Therapie weitergegeben werden dürfen an:

  • weitere Therapeut*innen im theraneurum,

  • die verordnende Ärztin/den verordnenden Arzt,

  • Mitarbeitende des therapeutischen Fachbereichs.


Hinweis:
Diese AGB sind Bestandteil des Behandlungsverhältnisses und gelten mit Inanspruchnahme unserer Leistungen als akzeptiert.

Für Rückfragen zu Behandlung, Abrechnung oder organisatorischen Abläufen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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